Schaffhauser Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger
Personen, die sich in besonderer Weise um das Gemeinwesen verdient gemacht haben, kann gemäss Art. 19 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes das Ehrenbürgerrecht verliehen werden. Zuständig für die Verleihung ist die jeweilige Gemeinde.
1983 wurde von der damaligen Gemeindedirektion des Kantons Schaffhausen ein Verzeichnis der Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger der Gemeinden zusammengestellt. Die Zusammenstellung wurde im März 2021 durch das Staatsarchiv Schaffhausen ergänzt.
Das Dokument steht frei zur Verfügung.