Gesundheitsamt: Kostengutsprache für ausserkantonale ärztliche Behandlungen: Antragsformular mit allfälligen Beilagen, keine Rechnungen.
Titel
Gesundheitsamt: Kostengutsprache für ausserkantonale ärztliche Behandlungen: Antragsformular mit allfälligen Beilagen, keine Rechnungen.
Signatur
DI 23
Stufe
Bestand
Entstehungszeitraum
1999
Altsignatur
*+-+
Bestandsgeschichte
Die Kostengutsprache erfolgte für Leistungen, die das Kantonsspital Schaffhausen nicht im Leistungskatalog aufführt. Vom Spital wird das Formular an das Gesundheitsamt zugestellt und der Kantonsarzt entscheidet darüber, ob eine Kostengutsprache erfolgt oder nicht. Daneben gibt es noch offene Gesuche. Entweder wurde nie Rechnung gestellt oder die Behandlung erfolgte dann doch nicht. Für bestimmte Leistungen wurden im Laufe der Jahre Vereinbarungen getroffen. Ab diesem Zeitpunkt werden keine Antragsformulare, sondern gleich die Rechung zugestellt. Es handelt sich um folgende Institutionen/Leistungen:
- Triemli und Unispital: Herzoperationen, Interventionelle Kardiologie
- Klinik Hard: Drogenentzüge (dem Kanton SH wird nur noch zur Kenntnisnahme ein Eintrittsformular zugestellt)
- Klinik Ellikon: Alkohol (dem Kanton SH wird nur noch zur Kenntnisnahme ein Eintrittsformular zugestellt)
- Littenheid TG: Spezialisiert auf Jugendliche
- Transplantationen: Sind schweizweit koordiniert
Schutzfristdauer
100 Jahre
Physische Benutzbarkeit
Gesuchspflichtig
Schutzfrist
100 Jahre