Titel
Zoll. St. Blasien: Zoll und Zollvergehen.
Das Seckelamt Schaffhausen wird angewiesen, dem "allhiesigen Pfundzoller und den Zollern auf der Landschafft die nöthige Anzeige zu tun, dass sie ab 1. Januar 1768 an keinem St.-Blasischen Underthan einigen Zoll weiters abforderen, sonderen dieselben ohngehinderet paßund repaßieren lassen sollen" (Notiz der Kanzlei vom 9. Dezember 1767).