Urkunde

Ein Klaus Benner, Messerschmied in Rottweil, klagte gegen den Spital, vertreten durch Hans Hallauer, Pfleger, und Ulrich von Stoffeln, Meister des Spitals, wegen eines Zinses ab zirka 30 Juchart Acker auf „dem Stuhl und by den Tachsen löchern“, die früher seinem verstorbenen Freund Schlucher gezinst hätten. Die Beklagten wendeten ein, der Spital habe die Aecker nach dem Tode des Schlucher vom Abt zu Allerheiligen empfangen um die Landgarbe, wenn die Aecker gebaut werden, sonst hätten sie diese seit 20 und 30 Jahren „unansprechig“ gehabt. Der Kläger, der vorher, bei Anhebung der Klage, als Gast (d. h. Ausländer) geschworen hatte, das Urteil anzuerkennen, wurde mit seiner Ansprache abgewiesen. (Vgl. Urkunde vom 2. Juni 1425, Urkunden 1/1736).

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