Urkunde

Urteil des Wilhelm Heggenzi, Vogtes zu Neunkirch, und der Räte daselbst in der Streitsache des Domkapitels zu Konstanz einerseits und des Hans von Landenberg, der drei Brüder Hans, Erhart und Urban zum Thor zu Teufen und des Bilgrin Steiner, Schultheiss zu Rapperswil, wegen eines Weinzehenten zu Neunkirch. Beide Teile werden in den Rechten geschützt, die sie seit 30 Jahren nachgewiesener Massen ausgeübt haben.

Teilen

Hilfe Suche