Akte/Band
Konstanzer Ämter.
Title
Konstanzer Ämter.
Stage
Bestand
Period of origin
1507 - 1855
Type of item
Akte/Band
Bestandsgeschichte
Auf Grund des Regensburger Reichsdeputations-Hauptschlusses vom 25. Februar 1803 wurden alle Hochstifte, Abteien etc., unter diesen auch das Bistum Konstanz, säkularisiert und deren Besitzungen den betreffenden Landesherren zur Verfügung gestellt. Die auf schweizerischem Gebiet gelegenen Bistumsbesitzungen gingen an die betreffenden Kantone über. Die Übergabe der ehemaligen, im Gebiet des Kantons SH gelegenen Bistumsbesitzungen, Gefälle etc., an den Staat SH regelte man in zu SH vom 5. Dez. 1803 bis 8. Febr. 1804 abgehaltenen Konferenzen. (Betreffend den damals gegründeten Diözesanfonds siehe Findbuch Fonds, Fonds H).
Der Schaffhauser Anteil unterstand folgenden sechs Konstanzer Ämtern: 1) Fürstliches Amt SH bzw. Neunkirch mit Klettgau; 2) Domkapitelsches Amt SH bzw. Neunkirch mit Klettgau; 3) Fürstliches Amt Schleitheim; 4) Fürstliches Amt Lottstetten, zu dem Buchberg und Rüdlingen gehörten; 5) Domkapitelsches Amt Thayngen; 6) Fürstliches Amt Öhningen und Radolfzell mit Gefällen in Stein am Rhein und Ramsen; 7) Amt Diessenhofen mit Buch im Hegau. (Nach 1803 figuriert Buch i.H. im Amt Öhningen). Das Amt Uhwiesen, Kt. Zürich, wurde vom Konstanzer Amtmann in SH besorgt. Diese Ämter liess man nach 1804 vorläufig bestehen. Durch das Zehntloskaufsgesetz vom 14. Mai 1805 verminderte sich die Arbeit, weshalb man dann mehrere Ämter verschmolz.
Nach der Säkularisation von 1803 wurden im Jahre 1805 die sich auf SH beziehenden bischöflichen und domkapitelschen Akten vom Kurbadischen Archiv Meersburg dem Staat SH ausgehändigt. Da die KA bis 1855 in eigener Regie weitergeführt wurden, bestehen sie demzufolge aus Dokumenten vor und nach 1803. Das Bistum Konstanz als Diözese wurde durch die Bulle Pius VII. vom 16. August 1821 endgültig aufgelöst.
Protection period
50 years
Physical usability
Frei einsehbar
Schutzfrist
50 Jahre