Titel
Als Heinrich von Roggwil gestorben war, prozessierte sein Sohn Jörg von Roggwil mit seinem Schwager Eberhart von Bosswil wegen der gleichen Sachen:
Ein Schiedsgericht, bestehend aus Eberhard von Rischach, Hans von Griessen und Otto von Hochmessingen, entscheidet Streitigkeiten des Eberhard von Bosswil und seinem Schwager, Jörg von Roggwil. Es handelte sich um die alten Geschichten, wegen welcher Eberhard von Bosswil früher mit seinem nunmehr verstorbenen Schwiegervater Heinrich von Roggwil prozessiert hatte. Es wird entschieden, dass Eberhart von Bosswil alle Rechte und Gefälle, die zu Freudenfels und dem Meieramt Eschenz gehören, frei besetzen solle; auf den Liegenschaften aber hafte die Heimsteuer seiner Ehefrau mit 800 und 300 Gulden, die ihm sein Schwager laut Spruch des Schiedsgerichtes schuldet. Bei allfälligem Verkauf oder Versetzung der Freudenfels soll die Heimsteuer der Ehefrau des von Bosswil anderweitig sicher gestellt werden etc. Die Parteien hatten Klag, Antwurt, Nauchredt und Widerred.