Kaufmännisches Direktorium.
Title
Kaufmännisches Direktorium.
Stage
Bestand
Period of origin
1703 - 1959
Bestandsgeschichte
Das Kaufmännische Direktorium wurde um 1700 gegründet. Der kaufmännische Direktorialfonds wurde aus Zoll-, Fracht- und Lagergebühren gespeist. Im 19. Jhd. beteiligte sich das Kaufmännische Direktorium mit den Mitteln des Fonds an Verkehrs-, Handels und Industrieunternehmungen, ferner gingen die Kosten des Betriebes des Handelsregisteramtes zu Lasten des Fonds. 1860 wurde durch ein Gesetz bestimmt, dass das Kaufmännische Direktorium aus sechs Mitgliedern mit dem jeweiligen Volkswirtschaftsdirektor als Vorsteher zu bestehen hat. Das Direktorium verwaltet den Direktorialfonds und ist berechtigt, die Zinsen dem Zweck des Fonds entsprechend zu verwenden. Verwendungen aus dem Vermögen dürfen nur mit Zustimmung des Regierungsrates erfolgen.
Der Zweck des Fonds liegt gemäss des Gesetzes von 1860, das im wesentlichen heute noch gültig ist, darin, die Interessen des Handels und des öffentlichen Verkehrs zu unterstützen und zu fördern.
Die in diesem Bestand vereinten Akten stammen aus der Tätigkeit des Kaufmännischen Direktoriums, das bis um die Mitte des 19. Jhd. wichtige richterliche, disziplinarische und administrative Funktionen besass. Entsprechend wichtig sind die Akten für die Wirtschaftsgeschichte des Kantons Schaffhausen.
Protection period
50 years
Physical usability
Frei einsehbar
Schutzfrist
50 Jahre
Veröffentlichungen
Walter Roth. Das Kaufmännische Direktorium in Schaffhausen. Diss. Univ. Zürich. Schaffhausen 1931.
Schaffhauser Kantonsgeschichte des 19. Und 20. Jahrhunderts. Hrsg. vom Historischen Verein des Kantons Schaffhausen. Bd. 1. Schaffhausen 2001.