Titel
„Bürgerliches Urfehd der Judenschaft zu Stein." Eine Anzahl Juden hatte mit Bewilligung des Rates in Stein eine Reihe von Jahren dort gewohnt. Nach Ablauf der festgesetzten Zeit war ihnen gekündet worden und vor ihrem Wegzug mussten sie für sich, ihre Weiber, Kinder und Brotesser schwören, an Bürgern und Angehörigen der Städte Zürich und Stein sich weder zu rächen noch sonst etwas Heimliches vorzukehren und von denjenigen Bürgern, die ihnen noch Geld schuldeten, nur das Hauptgut und keinen Wucher zu nehmen. Auf Bitte der Juden, „da sie eigener Insigeln nit bruchen“, siegeln die Urkunde und Urfehde für sie die Herren: Ritter Felix Schwarzmurer, Junker Heinrich von Boswil zu Freudenfels und Junker Ludwig Egli zu Herdern.