Akte/Band

Baschion Manz, Gerichtsvogt in Marthalen, hält Gericht im Namen von Junker Johann Kaspar von Waldkirch, Vogt und Gerichtsherr in Marthalen, in Sachen Margaretha von Waldkirch, geborene Im Thurn, Witwe von Junker Johann Christof von Waldkirch (Vetter von Junker Johann Kaspar von Waldkirch). Anwesend sind: Debus Möckli und Vindi (?) Keller, beide von Marthalen. Debus Möckli zeigt an, dass er Vindi Keller 100 Gulden Schaffhauser Münz und Währung schulde, die von seinem Schwager in Dachsen, Untervogt Hans Martin Rubli selig, an ihn gekommen sind. Er verspricht, diese Summe in den nächsten 5 Jahren mit 5 Gulden, erstmals 1629, zu verzinsen, und dann die 100 Gulden Hauptgut samt ausstehenden Zinsen im sechsten Jahr gesamthaft abzulösen und zu bezahlen. Als Unterpfand setzt er ein seine Reben und Wiesen, die mit dem gewohnten Zehnten sowie Kernen- und Roggenzins belastet sind. Zinsverschreibung vom 12. November 1628 mit Siegel von Junker Johann Kaspar von Waldkirch samt beschädigtem kleinem Siegel auf Papier (von wem ?) sowie Unterschrift von "Schryber Zuber von Uwißenn". Dazu gehören: 1) Notiz Seckelamt vom 24. Februar 1734, dass beim Konkurs von Johannes Manz der damals kranke Seckelmeister Junker Peyer "nicht eingegeben habe", vermutlich weil er glaubte, dass sein Bruder Heinrich, als Mitschuldner "einlegen" werde, mit der Bitte an den Landschreiber, die Verzinsung des Kapitals von 100 Gulden mit 79 Gulden 14 Kreuzer Zins anzuweisen. 2) Brief vom 5. Januar 1735 von Balthasar Peyer an die Seckelherren in Schaffhausen. Teilt mit, dass er die Bitte an den Landvogt in Kyburg schriftlich weitergeleitet habe, wobei ihm mitgeteilt wurde, "daß diese praetension oder Schuldanforderung versäumt worden bey dem Auffahl, derowegen da nichts weiters zu machen noch zu suchen seye".

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