Akte/Band

Inkameration. Tabellen und Berechnungen über diejenigen Schweizerischen Gefälle, welche von Österreich inkameriert wurden und später an Württemberg kamen. Kanton Thurgau, Stift Kreuzlingen und Stift Münsterlingen: 1) Spezial-Tabelle III: Inkameration auf Königlich-Württembergischen Gebiet, Stift Kreuzlingen (Beilage, Litt. C, ohne Datum). 2) Klassifikation der auf der General-Tabelle des Kantons Thurgau aufgeführten Inkamerationsobjekte unter die in den Haupt-Tableau der eidgenössischen Kommissare angenommenen Rubriken (Beilage Litt. C, ohne Datum). 3) Verzeichnis der dem Fallrecht unterworfenen Lehen in der Landvogtei Ober- und Niederschwaben (Kopie, ohne Datum). 4) Zusammenstelllung über die sich in den damaligen königlich-württembergischen vormals österreichischen Ländern inkameriert befindlichen Gefälle, die dem Stift Kreuzlingen im Kanton Thurgau gehören (Frauenfeld, 5. Oktober 1811). 5) Dem Stift Kreuzlingen inkamerierte Eigentümer in der ehemaligen Landvogtei Ober- und Niederschwaben (Auszug, ohne Datum). 6) Dem Stift Kreuzlingen inkamerierte Eigentümer in der ehemaligen Herrschaft Montfort oder Dettnang (Auszug, ohne Datum).

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