Waisenbehörde. Enthält v.a.: Inventuren (Inventur- und Teilungsprotokolle), Korrespondenzen und Vormundschaftsakten.
Title
Waisenbehörde.
Enthält v.a.: Inventuren (Inventur- und Teilungsprotokolle), Korrespondenzen und Vormundschaftsakten.
Stage
Bestand
Period of origin
1813 - 1984
Bestandsgeschichte
Korrespondenzen (1860 - 1957)
Korrespondenzen der Waiseninspektorate sind nur lückenhaft überliefert und nach Bezirken geordnet. Vom Bezirk Unterklettgau fehlen Korrespondenzen gänzlich.
Inventuren (1813 - 1984)
Bei der Überlieferung der Inventur- und Teilungsprotokolle bestehen teilweise grössere Lücken. So sind von den Gemeinden Beggingen, Hallau, Trasadingen und Wilchingen nur Protokolle aus dem 19. Jahrhundert vorhanden. Dagegen haben die Gemeinden des Bezirks Stein die Protokolle bis 1962 abgeliefert.
Die Inventur- und Teilungsprotokolle kamen in unterschiedlicher Ordnung ins Staatsarchiv. Im 19. Jahrhundert setzen die Protokolle nach Bezirken geordnet ein. Noch vor 1850 waren dann sämtliche Bezirke dazu übergegangen, die Inventur- und Teilungsprotokolle nach Gemeinden zu ordnen. Die letzte Ablieferung (1994) erfolgte nach Jahren gegliedert, 1978 - 1982 alphabetisch nach Gemeinden und 1983 - 1984 für den ganzen Kanton alphabetisch nach Personen geordnet.
Vormundschaft (1850 - 1965)
Über Vormundschaften und Beistandschaften wurden in jeder Gemeinde Verzeichnisse geführt, deren Aussagekraft allerdings als gering bezeichnet werden muss. Aus diesem Grund werden als Beispiele lediglich die Verzeichnisse der Gemeinden Beringen und Thayngen aufbewahrt, während die übrigen Verzeichnisse im Jahr 1994 kassiert wurden. Aus dem Bezirk Stein sind Vormundschaftsakten erhalten, die einen vertieften Einblick in einzelne Fälle erlauben.
Gesetzliche Grundlagen
Inventur: offizielle Gesetzessammlung für den Kanton Schaffhausen, alte Folge, Bd. 1, Teil 2, S. 133ff.; Bd. 3, S. 1391ff.; neue Folge, Bd. 1, S. 357ff.; Bd. 8, S. 77ff. und S. 96f.; Bd. 10, S. 233f.; Bd. 12, S. 31ff; Bd. 18, S. 18ff
Vormundschaft: offizielle Gesetzessammlung für den Kanton Schaffhausen, alte Folge, Bd. 1, 133ff.; Bd. 3, S. 1131ff.; neue Folge, Bd. 3, S. 703f.; Bd. 3, S. 973
Privatrechtliches Gesetzbuch des Kantons Schaffhausen, 1864, §§ 280 - 415
Eidgenössisches Zivilgesetzbuch, 1912, §§ 360 - 456
Protection period
100 years
Physical usability
Gesuchspflichtig
Schutzfrist
100 Jahre