Erläuterung des Verabkommnisses vom 21. Juli 1503, dahin gehend, dass kein Ort der Eidgenossenschaft ohne Zustimmung der Mehrheit der Eidgenossen besondere Bündnisse oder Verpflichtungen einzugehen das Recht habe.
Erläuterung des Verabkommnisses vom 21. Juli 1503, dahin gehend, dass kein Ort der Eidgenossenschaft ohne Zustimmung der Mehrheit der Eidgenossen besondere Bündnisse oder Verpflichtungen einzugehen das Recht habe.