Justiz. Enthält: Akten zum Justizwesen im Kanton Schaffhausen.
Title
Justiz.
Enthält: Akten zum Justizwesen im Kanton Schaffhausen.
Stage
Bestand
Period of origin
1460 - 1932
Bestandsgeschichte
Hinweise zum Justizwesen von Schaffhausen:
Im Ancien Régime war das Gerichtswesen von SH ungefähr folgendermassen aufgebaut.
(P. = Präsident, M. = Mitglieder)
Strafgerichtswesen
Vogt- und Bussengericht für Schlag- und Injurienhändel.
P.: Reichsvogt
M.: 12 Ratsherren
Kleiner Rat als Kriminalgericht. Der Kleine Rat war Untersuchungs- und Entscheidungsbehörde in allen Kriminalfällen. In schwierigen Fällen setzte er eine Untersuchungsbehörde ein, die aus zwei Ratsherren als Inquisitoren oder Examinatoren bestand.
Kam Todesstrafe in Betracht, trat das Kriminal- oder Malefizgericht in Funktion.
P.: Reichsvogt
M.: Kleiner Rat
Im übrigen war der Kleine Rat letzte Appellationsinstanz sowohl in Straf- wie auch in Zivilgerichtsfällen.
Zivilgerichtswesen
Kleiner Rat für wichtige Zivilstreitigkeiten.
P.: Bürgermeister
M.: 24 Ratsherren
Stadt- oder Schuldgericht für Forderungsprozesse unter 60 Gulden, u.a.
P.: Stadtrichter
M.: 12, ab 1614 24 Ratsherren als Urteilsprecher
Auffallsrat, d.h. Konkursgericht für Konkurse und Forderungssachen.
P.: Bürgermeister
M.: der zweite Bürgermeister, Statthalter, beide Seckelmeister, ein Kleinratsherr.
Ehegericht für Ehestreitigkeiten, Ehebruch, Hurerei, Unzucht etc. 1529 eingeführt.
P.: Statthalter
M.: 5 Ratsherren und 3 Geistliche.
Markgericht für Bann- und Markstreitigkeiten.
P.: Statthalter
M.: 6 Ratsherren
Waisengericht für Erbschaftssachen
P.: Statthalter
M.: 6 Ratsherren
Kastigationsgericht (Hauben- oder Flittergericht) für Verstösse gegen sittsame Kleidung, Modesucht, übertriebenen Schmuck etc.
Appellationsgericht.
Fünfer. Eine aussergewöhnliche, nur temporär bestehende gerichtliche Instanz waren die "Fünfer", die 1377 eingesetzt wurden zur Behandlung der Prozesse zwischen dem Kloster Allerheiligen und der Stadt.
P.: Österreich, Vogt
M.: zwei städtische und zwei klösterliche Beisitzer.
Nach Aufhebung des Klosters (1529) ging diese Kommission ein.
Für die Zeit nach dem Zusammenbruch des Ancien Régime sei kurz folgendes festgehalten:
Helvetik (1798 - 1803). Die Kriminaljustiz steht dem Kantonsgericht zu. In schweren Fällen Appellation an den obersten Gerichtshof in Bern.
Weitere Gerichte: Gemeindegericht (auf der Landschaft) Stadtgericht, Bezirksgericht, Appellationsgericht, Ehegericht, Waisengericht, Auffallsrat.
Mediation (1803 - 1814). Das Appellationsgericht beurteilt als einzige Instanz alle Kriminalfälle.
P.: der stillstehende Bürgermeister
M.: 13 Grossräte.
Restauration (1815 - 1831). Strafjustiz wieder Sache des Kleinen Rates. Stadtgericht für Zivilprozesse. 1826: Wiedereinführung des Appellationsgerichts für die Beurteilung aller Kriminalfälle ohne Todesstrafe; Kleiner Rat = Malefiz- oder Blutgericht für Fälle mit Todesstrafe.
Regeneration (1831). Kantonsgericht: Beurteilung aller Straffälle in erster Instanz; Appellation an das Appellationsgericht. Einführung des Friedensrichteramtes und des Fiskals (Staatsanwalts).
Seit 1852 Kantonsgericht = erste Instanz, Obergericht = zweite und letzte Instanz in Straffällen. Sämtliche Gerichtsakten des Kantons- und des Obergerichtes befinden sich im Staatsarchiv.
Contains
A Ordnungen
B "Fünfer-Kommission"
C Vogt- und Bussengericht
D Kriminal- und Malefizgericht
E Strafwesen im allgemeinen
F Urfehdebriefe
G Begnadigungsgesuche
H Prozesse zivilrechtlicher Natur
J Stadt- und Schuldgericht
K Auffallsrat
L Ehegericht
M Markgericht
N Waisengericht
O Kastigationsgericht
P Justizgesetzgebung
Protection period
100 years
Physical usability
Gesuchspflichtig
Schutzfrist
100 Jahre
Veröffentlichungen
Martin Wanner. Studien über die Staatsumwälzung des Kantons Schaffhausen im Jahre 1798. Schaffhausen 1865. S.7ff.
David Stokar. Verbrechen und Strafe in Schaffhausen vom Mittelalter bis in die Neuzeit. In: Zeitschrift für Schweizer Strafrecht 5, 1892, S. 309ff.
Ernst Rüedi. Das geistliche Gericht zu Konstanz und seine Beziehungen zu Schaffhausen. In: Schaffhauser Beiträge zur vaterländischen Geschichte 27, 1950, S.85ff.
Karl Heusi, Die Gerichts-Organisation im Kanton Schaffhausen, (Diss. Zürich) Schleitheim 1954.
Schaffhauser Recht und Rechtsleben. Festschrift zum Jubiläum 500 Jahre Schaffhausen im Bund. Hrsg. v. Verein Schaffhauser Juristinnen und Juristen. Schaffhausen 2001.