Titel
Zoll. St. Blasien: Zoll und Zollvergehen.
1) Protokoll der Zolldeputierten vom 4. März 1730 über die vom Abt von St. Blasien "praetendierten Zollsfreyheit".
2) Antwort von Bürgermeister und Rat aus Schaffhausen an Abt Franziskus in St. Blasien: "wegen anderer dazwischengekommener viler Geschäfften etwas spather Antwort hiemit zu berichten, keinen fernern Anstand nehmen, übrigens aber uns für beständig geziemenden Respects bescheinen wollen" (Abschrift eines Briefes vom 6. März 1730).
3) Abt Franziskus von St. Blasien erinnert Bürgermeister und Rat in Schaffhausen an die Abmachungen von 1624 über die Zollfreiheit, die Schaffhausen nun "allein auff Kuchel- undt Kleyderwahren außdeüthen wolle". (Brief vom 29. März 1730 mit Wachssiegel des Abtes auf dem Briefumschlag).
4) Antwort von Bürgermeister und Rat an Abt Franziskus in St. Blasien: Verweisen auch auf den Zollvertrag von 1624, wonach nur die "zum Haußgebrauch dienende Sachen und Waaren allhier des außgehenden Zolls befreyet seyn sollen", so dass für das "zurukbehaltene Fäßl Papyr" Zoll zu zahlen ist (Briefentwurf vom 14. April 1730, vor dem Kleinen Rat "verleßen, approbiert und zu expedieren befohlen").
2 Briefe von Abt Franziskus von St. Blasien an Bürgermeister und Rat in Schaffhausen:
5) 26. August 1730 (mit Wachssiegel des Abtes auf dem Couvert): Es geht wieder um die Zollfreiheit und das Fässchen mit Papier.
6) 30. Mai 1731 (mit schönem Wachssiegel des Abtes auf dem Couvert): Kommt auf sein "umbständliches Demonstrations-Schreiben zurück, und bittet, dass das in Schaffhausen zurückbehaltene "Fäßl mit Papier aus Wangen, welches allhier höchst nöthig habe", dem herkommenden Fuhrmann mitgegeben wird und unser Hofmeister "von dergleichen unnachbarlich und unartigen Verfahren sich enthalten solle".