Urkunde

Ordnungsbrief des Herzogs Leopold für Schaffhausen. Um den Streit zwischen Adel und Gemeinden in Schaffhausen beizulegen, gibt Herzog Leopold der Stadt ein neues Grundgesetz. Der grosse Rat besteht aus 36 Mitgliedern: 18 von den Edlen, 18 von der Gemeinde (auf 1 Jahr). Wahlrecht hat der Landvogt unter Zuzug von Vertretern beider Parteien. Der kleine Rat besteht aus 8 Edeln und 8 Gemeinen. Ratmiete ist verboten. Das Gericht besteht aus 12 Mitgliedern des grossen Rates, auch von beiden Parteien (Adel und Gemeine) gleich viel; die Kompetenz des Gerichtes geht bis auf Streitfälle von 15 Mark Wert, was darüber ist, kommt vor den grossen Rat. Andere Behörden werden auch zur Hälfte je von den Edeln und Gemeinen besetzt. Bestimmungen über Steuererhebung. Zoll und Gewinn aus Salz fällt der Stadt zur Hälfte zu. Bestimmungen über den Gerichtsstand und Geleit. Vorschriften zur Verhütung von Aufläufen und Streit. Die Verfassung kann nur der Herzog ändern und sein Bruder; nicht aber der Landvogt oder die Bürger.

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