Urkunde

Richtung oder Friedensvertrag zwischen den Bürgern von Schaffhausen, nämlich den zwei Parteien: denjenigen, „die des tailes waren“ und „den Burgern zu Schaffhausen“. Auf Geheiss des Herzogs Albrecht, dass die Bürger friedlich mit einander leben sollen, beschwören dieselben eine Uebereinkunft, dass in Streitsachen die Bürger verwarnt werden sollen und dass ein Schiedsgericht von 7 Gewählten, die sich selbst ergänzen können, die Fehden erledigen solle. Das Verabkommnis ist auf die Dauer von zwei Jahren geschlossen.

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