Urkunde

Das Kloster Paradies klagt vor Schultheiss und Rat in Schaffhausen gegen Frau Gut, Ehewirtin des Meiers von Lohn, deren zwei Söhne, Bürger von Schaffhausen und deren Tochter Anna, Frau des Weltin Biedermann zu Gennersbrunn, dass sie das Kloster in der Benützung und Bebauung des Kelnhofes zu Herblingen „säumten und irrten“. Die Beklagten, an verschiedenen Orten verbürgert und wohnhaft, hatten bei früheren Klagen den Gerichtsstand nicht anerkannt. Der Rat entschied, dass die Kläger die Beklagten belangen dürfen, wo sie wollen, und dass deren Bürgerrecht (von Schaffhausen) die Kläger daran nicht hindern solle.

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